Haben sie die nötigen Umsetzungen vorgenommen?
[Lesedauer: ca. 2:00 Minuten] Seit dem 25. Mai 2018 sind die Regelungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung verbindlich. Die Hektik zum Stichtag der Verbindlichkeit für die Umsetzung des Datenschutzes — der DSGVO und dem erneuerten Bundesdatenschutzgesetz BDSG — scheint vorüber. Studien zum Datenschutz belegen jedoch: sehr viele Unternehmen gehen immer noch „recht entspannt“ mit dem Thema Datenschutz um. Unternehmer sind weiterhin verunsichert oder haben die Bedeutung und Konsequenzen noch nicht erkannt, sollte die Umsetzung ausbleiben.
Die Idee hinter der europäischen Lösung DSGVO ist, die 28 unterschiedlichen Regelungen im Datenschutz der EU-Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Schutz privater Daten, Nutzerrechte und Persönlichkeitsrechte sollen erheblich gestärkt und die Bedingungen für alle datenverarbeitenden Unternehmen konsolidiert werden.
Auf den ersten Blick erscheinen die umfangreichen Gesetzestexte überdimensioniert. Vielleicht gerechtfertigt — betrachtet man große Konzerne deren Geschäftsmodelle auf das Sammeln und Verarbeiten von persönlichen Daten beruhen.
Kleinere und mittlere Unternehmen dagegen leiden besonders unter den Hürden der „DSGVO“
Die Bestimmungen und Vorgaben der DSGVO und Bundesdatenschutzgesetze werden in Zukunft weiterhin geprüft und mit großer Wahrscheinlichkeit auch praxisgerechter angepasst werden. Dafür sollen u. a. die einzelnen Aufsichtsbehörden von Bund und Landesbeauftragte der Bundesländer sorgen. Zu diesem Zweck haben sich die Verantwortlichen zur Datenschutzkonferenz DSK zusammengeschlossen.
Im Geschäftsalltag bedeutet das jedoch auch, immer gut beraten zu sein und diese Neuerungen zeitnah anzuwenden. Wer als Unternehmer allerdings den Unsicherheit im Umgang mit Daten und den Datenschutz-Bestimmungen und Beschlüssen aus dem Weg gehen möchte und auch in Zukunft „auf der sicheren Seite“ stehen möchte, sollte über den externen Dienstleister als Datenschutzbeauftragten gründlich nachdenken. Vergleichen Sie die Kosten. Selbst wenn die Anfangs-„Investition“ erst einmal höher scheint, binden Sie keine Mitarbeiter an zusätzliche Aufgaben und stetige Weiterbildungsmaßnahmen. Die späteren Betreuungskosten eines externen Datenschutzbeauftragten bleiben in einem überschaubaren Rahmen und sind in der Regel sehr viel geringer und betriebswirtschaftlich von Vorteil.
Informieren Sie sich gerne bei einem ersten unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.